Kosmetische Lidstraffung

Lidhaut

Die Haut der Lider enthält lockeres Bindegewebe. Im Laufe des Lebens läßt die Elastizität der Lidhaut nach, und es kommt zu Einlagerungen von Flüssigkeit und zur Erschlaffung der Lidhaut. Die Lidhaut drückt mit ihrem Gewicht auf die Wimpernreihe und führt dadurch zu Mißempfindungen. Kosmetisch wird die herabhängende Lidhaut von vielen als unvorteilhaft empfunden. Die mit Haut bedeckte Wimpernreihe läßt die Augen kleiner erscheinen. In seltenen Fällen führt die herabhängende Haut zu Einschränkungen des Gesichstfeldes.

Behandlungsmöglichkeiten

Pflegende Augensalben haben in aller Regel keinen Effekt. Daher bleibt nur die kosmetische Lidraffung. Die Korrektur der Augenlider empfiehlt sich bei hängenden Augenlidern, Tränensäcken und Fetteinlagerung im Augenhöhlenbereich. Vor dem Eingriff müssen die Erwartungen des Patienten und das zu erwartende Ergebnis besprochen werden. Die Anatomie der Lider ist verschieden, so daß auch das Operationsergebnis individuell unterschiedlich ist. Der Eingriff wird ambulant und in örtlicher Betäubung durchgeführt. Er dauert circa 20 Minuten pro Auge.

Komplikationen

Ernste Komplikationen sind extrem selten. Nach der Operation kann eine leichte Schwellung und Blaufärbung einsetzen, was durch kurzzeitiges Tragen einer Sonnenbrille kaschiert werden kann. Wundinfektionen sind bei operativen Eingriffen prinzipiell möglich. Da die Gesichtshaut jedoch sehr stark durchblutet ist, wird derartige Wundheilungsstörungen extrem selten beobachtet.

Nachbehandlung

Die Wunde wird für 10 Tage mit einer antibiotischen Augensalbe nachbehandelt. Nach einer Woche werden die Fäden gezogen. Die feine Narbe verläuft in der natürlichen Hautfalte des Lides und ist daher im allgemeinen völlig unsichtbar. Zehn Tage nach der Operation können die Augen bereits wieder geschminkt werden. Nach erfolgter Korrektur der Lider sollen die Augen, der Blick und damit das ganze Gesicht jugendlicher und attraktiver erscheinen

Kosten

Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist grundsätzlich nicht möglich, da es sich um einen kosmetischen Eingriff handelt, der nicht im Leistungkatalog der gesetzlichen Kranken-kassen enthalten ist. Für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung ist es sinnvoll, vorab die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung zu besprechen. Das Honorar wird durch die offizielle Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt.